Neue Verordnung für Griechenland-Reisende mit Elektro- und Hybridfahrzeugen
Die neue Verordnung für Elektro- und Hybridfahrzeuge erfordert, dass der Batteriestand 40 % der Kapazität nicht überschreitet.
Weitere Informationen hier.
Die neue Verordnung für Elektro- und Hybridfahrzeuge erfordert, dass der Batteriestand 40 % der Kapazität nicht überschreitet.
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